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BVerwG, 24.08.1976 - II B 30.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Mängel des behördlichen Verfahrens als Revisionszulassungsgrund - Begriff des Verfahrensmangels - Verwertung als Beweismittel ohne Nachholung der unterbliebenen Vereidigung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.02.1976 - 106 III 73
- BVerwG, 24.08.1976 - II B 30.76
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65
Versorgungsansprüche einer Witwe
Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 2 B 30.76
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beurteilung eines Verfahrensmangels von der sachlich-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auszugehen, selbst wenn sie unzutreffend sein sollte (u.a. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]). - BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69
Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 2 B 30.76
Soweit die Beschwerde ferner geltend macht, das Gericht des ersten Rechtszuges habe den Zeugen T. nicht beeidigt und damit die Vorschrift des § 391 ZPO verletzt, übersieht sie anscheinend, daß auch etwaige Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht solche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein können; als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ein dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftender Mangel anzusehen (u.a. Beschlüsse vom 12. Juli 1968 - BVerwG II B 16.67 - und vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -). - BVerwG, 12.07.1968 - II B 16.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 2 B 30.76
Soweit die Beschwerde ferner geltend macht, das Gericht des ersten Rechtszuges habe den Zeugen T. nicht beeidigt und damit die Vorschrift des § 391 ZPO verletzt, übersieht sie anscheinend, daß auch etwaige Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht solche im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO sein können; als Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ein dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftender Mangel anzusehen (u.a. Beschlüsse vom 12. Juli 1968 - BVerwG II B 16.67 - und vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -).
- BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78
Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes
- Bei diesem Vorbringen vernachlässigt die Beschwerde, daß als Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar nur dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 12. Juli 1968 - BVerwG 2 B 16.67 -, vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 -, vom 24. August 1976 - BVerwG 2 B 30.76 - und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -)Etwaige Mängel des behördlichen Verfahrens können zwar, wenn sie vom Gericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt werden sollten, zu einer Verletzung des sachlichen Rechts führen. - BVerwG, 08.11.1985 - 2 CB 61.85
Voraussetzungen einer begründeten Voreingenommenheit eines Beurteilenden - …
Bei dem unter V c) der Beschwerdeschrift gerügte Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO, der darin liegen soll, daß der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht benannte Zeuge nicht vernommen wurde, vernachlässigt die Beschwerde, daß als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ausschließlich dem Verfahren vor dem Berufungsgericht anhaftende Mängel in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - und vom 24. August 1976 - BVerwG 2 B 30.76 -).